Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH): Unwirk­sam­keit des US Pri­vacy Shield

28. Juli 2020 / etaguard

In seinem Urteil vom 15. Juli 2020 hat der EuGH die Über­mitt­lung per­so­nen­be­zo­gener Daten in die USA auf der Grund­lage des Pri­vacy Shield für unzu­lässig erklärt. Bestehende Stan­dard­ver­trags­klau­seln der Euro­päi­schen Kom­mis­sion können grund­sätz­lich weiter genutzt werden, aller­dings muss der Ver­ant­wort­liche bewerten, ob ein gleich­wer­tiges Schutz­ni­veau wie in der EU gewähr­leistet werden kann. In ihrer Pres­se­mit­tei­lung vom 28.07.2020 ver­weist die Daten­schutz­kon­fe­renz auf FAQ‘s des Euro­päi­schen Daten­schutz-Aus­schusses zum Urteil.

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