Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH): Unwirksamkeit des US Privacy Shield
28. Juli 2020 / etaguard
In seinem Urteil vom 15. Juli 2020 hat der EuGH die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA auf der Grundlage des Privacy Shield für unzulässig erklärt. Bestehende Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission können grundsätzlich weiter genutzt werden, allerdings muss der Verantwortliche bewerten, ob ein gleichwertiges Schutzniveau wie in der EU gewährleistet werden kann. In ihrer Pressemitteilung vom 28.07.2020 verweist die Datenschutzkonferenz auf FAQ‘s des Europäischen Datenschutz-Ausschusses zum Urteil.