EuGH-Urteil zum Auskunftsanspruch

14. Januar 2023 / etaguard

Nach einer Ent­schei­dung des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH) vom 12. Januar 2023 ist der Ver­ant­wort­liche ver­pflichtet, im Rahmen eines Aus­kunfts­er­su­chens die Iden­tität der Emp­fänger mit­zu­teilen, sofern die Daten des Betrof­fenen Dritten offen­ge­legt wurden. In diesem Urteil werden somit die Rechte von Betrof­fenen weiter gestärkt, die Umset­zung könnte aller­dings zu einem Mehr­auf­wand in der Beant­wor­tung von Aus­kunfts­er­su­chen führen.

Zur Web­site