EuGH-Urteil zum Auskunftsanspruch
14. Januar 2023 / etaguard
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 12. Januar 2023 ist der Verantwortliche verpflichtet, im Rahmen eines Auskunftsersuchens die Identität der Empfänger mitzuteilen, sofern die Daten des Betroffenen Dritten offengelegt wurden. In diesem Urteil werden somit die Rechte von Betroffenen weiter gestärkt, die Umsetzung könnte allerdings zu einem Mehraufwand in der Beantwortung von Auskunftsersuchen führen.
