Bußgeldkonzept der Datenschutzkonferenz
27.10.2019 / etaguard
Nach welchem Verfahren die Aufsichtsbehörden Bußgeldzahlungen für Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorläufig ermitteln, hat die Datenschutzkonferenz in einem Konzept am 14.10.2019 veröffentlicht. Das zu verhängende Bußgeld basiert auf der Unternehmensgröße und dem mittleren Jahresumsatz. In einem nächsten Schritt wird ein Tagessatz ermittelt und – je nach Schwere des Verstoßes – ein Multiplikator festgelegt.