Ver­ar­bei­tung des per­so­nen­be­zo­genen Datums Impf­status

19. Oktober 2021 / etaguard

Die Ver­ar­bei­tung des Datums „Impf­status“ von Beschäf­tigten ist ohne aus­drück­liche gesetz­liche Erlaubnis unter­sagt. Unter wel­chen Bedin­gungen eine Ver­ar­bei­tung im Ein­zel­fall mög­lich ist, erläu­tert der Beschluss der Daten­schutz­kon­fe­renz (DSK).

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